Hinweis zur DSGVO
Am 25.05.2018 tritt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vollumfänglich in Kraft und muss ab diesem Datum verbindlich eingehalten werden, um rechtlich Abmahnungen und harte Strafen zu vermeiden. Hierzu gehört vor allem, dass jede Webseite eine rechtsgültige Datenschutzerklärung mit Aufzählung der erhobenen personenbezogenen Daten, Datenweiterleitungen und deren Verwendungszweck, sowie die Maßnahmen zum Schutz der Daten und der entsprechende …