Information für Autorinnen und Autoren
Da wir mehrfach bereits darauf angesprochen wurden, weshalb wir bei internen Ausschreibungen zu Beiträgen an Anthologien und Kurzgeschichtensammlungen keine anteiligen Honorare am Verkaufserlös auszahlen, möchten wir an dieser Stelle einmal genauer auf den Punkt eingehen.
In unseren Teilnahmebedingungen steht der jeweilige Punkt:
Honorar: Ein Honorar wird nicht ausgezahlt, die Aufteilung nach Seitenschlüssel am prozentualen Erlös wäre zu gering, um den Aufwand zu rechtfertigen.
Dies trifft bereits den Kern der Sachlage. Betrachten wir uns aber einmal den Hintergrund zu diesem Punkt genauer, um zu verstehen, weshalb wir hier nicht nach Seitenschlüssel am Erlös vergüten.
Fakt ist, dass Anthologien und Kurzgeschichtenbände im belletristischen Bereich, hier Besonders auch im Bereich der fantastischen Literatur, keine Bestseller sind, einen hohen Aufwand bei der Planung und Umsetzung erfordern, da aus vielen Einsendungen eine Auswahl getroffen werden muss, die dem Thema gerecht wird. Die durchschnittlichen Verkaufszahlen bei Anthologien liegen bei rund 500 Exemplaren, da der Markt mit Anthologien voll ist. Zudem werden Anthologien und Kurzgeschichtenbände weniger gelesen als Romane. Mit jeder Anthologie hat man als Verlag somit ein großes Risiko, nicht einmal den Kostenfaktor für die Produktion voll abzudecken. Vom personellen Aufwand ganz abgesehen.
Einmal vom Verlagsrisiko abgesehen, mit einer neuen Anthologie ein Verlustgeschäft einzufahren, gibt es aber auch gute Gründe, sich gelegentlich auf solche Projekte zu konzentrieren. Für Autorinnen und Autoren sind solche Projekte immer wieder eine gute Gelegenheit, um das eigene Repertoire an Publikationen zu erweitern und sich thematisch mit anderen Autorinnen und Autoren zu messen. Und Anthologien sind eine ausgezeichnete Möglichkeit neue Talente zu entdecken, die man so vielleicht noch nicht auf dem Schirm hatte und im Normalfall nichts von diesen gelesen hätte. Zudem sind für Verlage solche Projekte immer eine gute Gelegenheit, um den Markt auf einen Themenbereich hin anzutesten, wie die Themen bei den Leserinnen und Lesern ankommen.
Kommen wir aber zurück zum Punkt der Berechnung der Vergütung für Beiträge innerhalb einer Anthologie. Nehmen wir einmal an, das Buch umfasst gesamt 250 Seiten im Gesamttext aller beteiligten Autorinnen und Autoren, wobei der Inhalt des Beitrags nach Seitenschlüssel honoriert werden soll. Der betreffende Beitrag hat 10 Seiten Umfang im Gesamttext, das bedeutet bei 250 Seiten eine Beteiligung von 4 Prozent des Inhalts. Demnach berechnet man das Honorar mit 4 Prozent aus den gesamten Erlösen aller Autorinnen und Autoren.
Gehen wir nun einmal davon aus, dass der Erlös bei 500 abgesetzten Einheiten realistisch bei rund 750 Euro aus Print- und eBookverkäufen liegt (Handelspreis abzgl. Druck, Vertrieb und Steuern), davon sind grob umgerechnet 20% für die Autorinnen und Autoren enthalten, also 150 Euro an Autorenhonoraren. Nun entfallen 4 Prozent davon auf den einzelnen Beitrag, macht somit ein Honorar von 6 Euro.
Aber alleine der personelle Arbeitszeitaufwand für die Berechnung des Betrages und Auszahlung aus der Menge aller Einzelautorinnen und Autoren ist dabei höher, als das erzielte Honorar. Und mit dem Honorar könnte man nicht einmal ein Eigenbedarfsexemplar erwerben, falls man diese benötigt.
Wir sind seit 2006 im Geschäft und haben bereits zuvor teilweise an anderen Projekten mitgewirkt, weshalb wir aus Erfahrung zu der obigen Teilnahmeregelung gelangt sind. Als Gegenleistung, da Autorinnen und Autoren anstelle der geringen Honoraraussichten und des hohen Arbeitsaufwands dennoch nicht leer ausgehen sollen, erhalten diese eine höhere Anzahl an Belegexemplaren, die im Regelfall wesentlich wertvoller sind, als das eigentliche Honorar. Während bei den meisten Verlagen nur ein Belegexemplar vergeben wird, sind dies bei uns standardmäßig seit dem Jahr 2013 immer fünf Exemplare.
Diese Regelung ist zwar nicht optimal, aber effizient und für alle beteiligten Parteien tragbar. Sollte eine Autorin oder ein Autor mit dieser Verfahrensweise ein Problem haben, steht es diesen natürlich völlig frei, ihren Beitrag nicht zu einer entsprechenden Ausschreibung einzureichen.